Askö Vorchdorf GV 2021 - Information zur DSVGO

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Bitte die Information zur Datenschutzgrundverordnung beachten.

Aufgrund der Bestimmungen der neuen Datenschutzgrundverordnung kommen wir der Informationspflicht nach und möchten Ihnen/Dir als Vereinsmitglied des Vereins ASKÖ Vorchdorf folgende Informationen übermitteln: 

Als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung gilt das Leitungsorgan des Vereines (Obmann), der die Daten erhebt bzw. der mit der vom Leitungsorgan zur Bearbeitung betrauten Person (Schriftführer, Kassier). 

Es werden folgende Kategorien von personenbezogenen Daten erfasst: 

Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Titel, Kontaktdaten (Adresse, Email, Telefon), ein Bild, sportliche Ausbildungen, Ehrungen und Auszeichnungen. Die Speicherung erfolgt unbefristet.

Mit den Daten wird die allgemeine Vereins- bzw. Mitgliederverwaltung durchgeführt. Diese umfasst im Wesentlichen Mitgliederlisten, Kontaktlisten, Emailverständigungen, Geburtstagslisten, Funktionärslisten und allfällige Adressierungen, sowie statistische Auswertungen.

Manche Verarbeitungsschritte werden in Zusammenhang mit Arbeitsabläufen zwischen Verein – Bezirksverband - Landesverband – Bundesverband – Fachverband (Datenempfänger) durchgeführt (z.B. Leistungs-abzeichenprüfungen, Ehrungswesen, Meisterschaftsmeldung, etc). 

Eine automatisierte Verarbeitung (z.B. Profiling) findet nicht statt.

Es können Kontaktdaten und Foto (für die Dauer der Mitgliedschaft) auf der Homepage veröffentlicht werden. 

Hinweis auf Rechte des Betroffenen auf: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch: Sie sind gemäß Art. 21 DSGVO jederzeit berechtigt Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einzulegen. Laut Art. 15 können sie um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten ersuchen. Ebenso steht ihnen lt. Art. 16 ein Berichtigungsrecht und lt. Art. 17 ein Löschungsrecht zu. Überdies wird in Art. 18 der DSGVO ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und in Art. 20 das Recht auf Datenübertragbarkeit festgeschrieben. Zusätzlich besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

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